Erbrecht

Wer ist berechtigt zu erben?

Um später alles geregelt zu wissen, ist es ratsam, sich auch mit dem geltenden Erbrecht auseinanderzusetzen. Dieses ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Dabei werden – sofern kein Testament vorliegt – die erbberechtigten Personen über die gesetzliche Erbfolge bestimmt:

Die Erben zweiter und dritter Ordnung sind erst erbberechtigt, wenn kein Erbe höherer Ordnung existiert.
Wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, sollten Sie in jedem Fall Ihren Willen in Form eines Testaments festhalten. Dies ändert jedoch nichts daran, dass den Erben erster Ordnung ein sogenannter Pflichtanteil zusteht. Ebenso erhalten Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, seit der Erbrechtreform 2010 einen höheren Anteil.

Außerdem raten wir Ihnen, sich mit den gesetzlichen Steuerfreibeträgen auseinanderzusetzen. Denn oft können über eine Schenkung zu Lebzeiten Einsparungen bei der Erbschaftssteuer gemacht werden.

Bei allen Fragen zum Erbrecht möchten wir Sie bitten, sich von einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.